Im Stornofall versuchen wir selbstverständlich Ihre gebuchte Wohnung so schnell wie möglich anderweitig zu vermieten. Wenn uns dies gelingt fallen natürlich keine Stornokosten für Sie an. Falls dem nicht so ist fallen Stornokosten in Höhe von 90% des Übernachtungspreises an. Daher empfehlen wir Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung für den Notfall abzuschließen.

Wir weisen darauf hin, dass bei einer touristischen Leistung (Unterkunft, Verpflegung, Freizeitveranstaltung) das Widerrufsrecht außer Kraft gesetzt ist.
§ 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB